Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.06.1951

Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50   

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BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50 (https://dejure.org/1951,50)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1951 - III ZR 75/50 (https://dejure.org/1951,50)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1951 - III ZR 75/50 (https://dejure.org/1951,50)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 396
  • NJW 1951, 762
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.05.1951 - V Blw 23/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50
    In Landwirtschaftssachen hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluss vom 22. Mai 1951 - V BLw 23/51 - zu § 2 LVR entschieden, dass eine ihrer Art nach unanfechtbare Entscheidung nicht dadurch der Rechtsbeschwerde zugänglich werde, dass das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen habe.
  • BGH, 28.02.1952 - IV ZR 59/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50
    Aus dem Umstand, dass der Revisionsrichter eine entgegen der Vorschrift des § 546 Abs. 2 Satz 2 ZPO unterlassene Revisionszulassung nicht von sich aus nachholen kann (Urt des BGH vom 23. April 1950 - IV ZR 59/51), ist nichts gegen die Unverbindlichkeit einer entgegen dem Gesetz zugelassenen Revision zu entnehmen.
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Dies entspricht im Grundsatz dem Wortverständnis, das dem bereits in § 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 554 b Abs. 1 ZPO a.F. sowie in zahlreichen Vorschriften über die Zulassung der Revision in anderen Verfahrensordnungen (§ 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 219 Abs. 2 Nr. 1 BEG, § 83 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 100 Abs. 2 Nr. 1 PatentG, § 74 Abs. 2 Nr. 1 GWB) enthaltenen Begriff der grundsätzlichen Bedeutung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung beigemessen worden ist (vgl. BGHZ 2, 396, 397; BAG, Beschluß vom 5. Dezember 1979 - 4 AZN 41/79, NJW 1980, 1812, 1813; BVerwGE 13, 90, 91 f.; BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - 7 B 261/97, NJW 1997, 3328; BFH, u.a. Beschlüsse vom 11. November 1997 - VII B 265/96, BFH/NV 1998, 753, 754, vom 18. Februar 1998 - VII B 253/97, BFH/NV 1998, 990 und vom 30. Juli 1998 - VII B 73/98, BFH/NV 1999, 204).

    Dies kann sich insbesondere aus dem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gewicht der Sache für den Rechtsverkehr ergeben (BGHZ 2, 396, 397; BAGE 2, 26, 30; BegrRegE ZPO-RG, BT-Drucks. 14/4722 S. 105).

  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Es handelt sich hier nicht um eine "vage Generalklausel", die die Entscheidung in das Belieben des Gerichts stellte; das Gesetz verwendet vielmehr einen überkommenen, hinreichend eingrenzbaren und durch die Rechtsprechung in verschiedenen Gerichtszweigen auch bereits weithin ausgefüllten Rechtsbegriff (vgl. etwa BGHZ 2, 396 [397]; BAG 2, 26 [28 f.]; BVerwGE 13, 90 [91 f.]; BFHE 89, 117 [119]).
  • BGH, 30.10.1961 - VII ZR 218/60

    Koks - §§ 929, 932 BGB, Geheißerwerb: Übergabe kann auf Geheiß des Veräußerers

    Eine Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wenn das Berufungsgericht eine Revision offensichtlich zu Unrecht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 546 Abs. 2 Satz 1 ZPO) zugelassen hat (vgl. u.a. BGHZ 2, 396, 399).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1951 - III ZR 173/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,536
BGH, 21.06.1951 - III ZR 173/50 (https://dejure.org/1951,536)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1951 - III ZR 173/50 (https://dejure.org/1951,536)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1951 - III ZR 173/50 (https://dejure.org/1951,536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 320
  • NJW 1951, 762
  • DVBl 1952, 154
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 06.10.1925 - III 504/24

    Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte

    Auszug aus BGH, 21.06.1951 - III ZR 173/50
    Soweit das Reichsgericht die sinngemässe Anwendung dieser Ausnahmevorschrift auf die Ansprüche anderer Beamtengruppen zugelassen hat, handelte es sich zunächstum Ansprüche von Beamten der Deutschen Reichspost (RGZ 111, 341) oder der Deutschen Reichsbahn (RGZ 117, 162).

    Alle Entscheidungen stimmen aber darin überein, dass die Rechtsstreitigkeiten Ansprüche aus Beamtenrechtsverhältnissen zum Gegenstand hatten und entweder der Dienstherr nicht das Reich oder das Land war (RGZ 111, 341; 117, 162) oder eine landesrechtliche Vorschrift für die Vermögensrechtlichen Ansprüche der Gemeindebeamten den Rechtsweg nicht bis zum Reichsgericht eröffnete (RGZ 152, 4).

  • RG, 27.05.1927 - III 358/26

    Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte

    Auszug aus BGH, 21.06.1951 - III ZR 173/50
    Soweit das Reichsgericht die sinngemässe Anwendung dieser Ausnahmevorschrift auf die Ansprüche anderer Beamtengruppen zugelassen hat, handelte es sich zunächstum Ansprüche von Beamten der Deutschen Reichspost (RGZ 111, 341) oder der Deutschen Reichsbahn (RGZ 117, 162).

    Alle Entscheidungen stimmen aber darin überein, dass die Rechtsstreitigkeiten Ansprüche aus Beamtenrechtsverhältnissen zum Gegenstand hatten und entweder der Dienstherr nicht das Reich oder das Land war (RGZ 111, 341; 117, 162) oder eine landesrechtliche Vorschrift für die Vermögensrechtlichen Ansprüche der Gemeindebeamten den Rechtsweg nicht bis zum Reichsgericht eröffnete (RGZ 152, 4).

  • RG, 09.04.1907 - III 323/06

    Dienstbezüge des Offiziers; Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 21.06.1951 - III ZR 173/50
    Dieser Rechtsansicht steht die in RGZ 89, 250 abgedruckte Entscheidung nicht entgegen, weil sie von einem Rechtszustand ausgeht, der mindestens seit dem Inkrafttreten der Reichsverfassung vom 11. August 1919 nicht mehr besteht.
  • RG, 28.02.1930 - III 33/30

    Sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes

    Auszug aus BGH, 21.06.1951 - III ZR 173/50
    Das ist Z.B. in § 174 DBG (vergl hierzu RGZ 165, 343 [347] und für den früheren Rechtszustand RGZ 127, 307) und im § 32 des Wehrgesetzes vom 23. März 1921 (RGBl I. 329) geschehen.
  • RG, 04.08.1936 - III 311/35

    1. Ist für Ansprüche thüringischer Gemeindebeamten aus ihrem Dienstverhältnis die

    Auszug aus BGH, 21.06.1951 - III ZR 173/50
    Endlich hat das Reichsgericht (RGZ 152, 1 [4]) über den Wortlaut des § 71 Abs. 3 GVG hinaus die Revisionsfähigkeit für alle Ansprüche der öffentlichen Beamten (Reichs- und Gemeindebeamte) auf Grund der durch die Gesetzgebung eingetretenen Veränderung des Beamtenverhältnisses der Gemeindebeamten zugelassen.
  • RG, 29.11.1940 - III 1/40

    1. Ist für vermögensrechtliche Ansprüche der Geistlichen öffentlichrechtlicher

    Auszug aus BGH, 21.06.1951 - III ZR 173/50
    Das ist Z.B. in § 174 DBG (vergl hierzu RGZ 165, 343 [347] und für den früheren Rechtszustand RGZ 127, 307) und im § 32 des Wehrgesetzes vom 23. März 1921 (RGBl I. 329) geschehen.
  • BGH, 26.11.1956 - III ZR 74/55

    Rechtsmittel

    Selbst wenn man aber, weil diese beamtenrechtlichen Bestimmungen für Berufssoldaten nur entsprechend gelten, die Grundlage des Klaganspruches nicht in Abschnitt II Unterabschnitt 3, sondern in dem die Berufssoldaten betreffenden Abschnitt VI sehen wurde, so sind hinsichtlich der Gesamtregelung ihrer Versorgung die Berufssoldaten im Rahmen dieses Gesetzes so sehr ihrer Sonderstellung entkleidet und Beamten so angenähert worden, daß die Erwägungen des Senats in seiner Entscheidung BGHZ 2, 320 - wonach für Ansprüche der Soldaten aus dem Soldatendienstverhältnis die Landgerichte nicht ausschließlich zuständig sind - hier nicht Platz greifen können.
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